Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber:

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, die Ferienwohnung oder das Appartement bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
 
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
 
3. Der Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof" ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, der Ferienwohnung oder des Appartements dem Gast Schadenersatz zu leisten.
 
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:
 Ferienwohnung: 90% des Reisepreises

 
5.a) Der Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof" ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Zimmer, Ferienwohnungen oder Appartements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
 
5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers, der Ferienwohnung oder des Appartements ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.


Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da wir, sollte ein stornierter Termin nicht neu belegt werden können, eine Stornogebühr von 90% erheben.